Hintergrund

Die derzeitige Gesetzeslage in Österreich ( Tierärztegesetz von 1975 ) sieht Behandlung und Therapie am kranken Tier lediglich durch Veterinäre vor, denn es gibt nur einen veterinären Beruf, den des Tierarztes.

Dies ist nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass es zur Zeit der Gesetzesverfassung 1975 noch keinen Hund gab, der z.B. die Wohltat einer Kunsthüfte genoss, geschweigedenn Physiotherapie in Anspruch nehmen durfte. Auch im Bereich der Pferdephysiotherapie hat sich viel im Trainingsbereich getan. Das Pferd als Sport- und Freizeitpartner wird sehr geschätzt.

Die Zeiten haben sich geändert, ein neuer Berufszweig der Tierphysiotherapeuten ist im Laufe der Zeit enstanden und erfreut sich großer Beliebtheit bei Hunden, Katzen und Pferden, sowie deren Haltern und behandelnden Veterinären.

Die Arbeit der Tierphysiotherapeuten ist in Österreich jedoch nur im Sinne der Hilfestellung nach Anweisung des behandelnden Veterinärs möglich. Dies bedeutet, dass die Haftung beim Tierarzt bleibt und nicht auf den Tierphysiotherapeuten im Sinne einer Überweisung (die es im Humanbereich gibt) übertragen werden kann.

 

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Es gibt keine Qualitätssicherung, wie sie z.B. durch eine staatlich reglementierte Prüfung als Voraussetzung für eine Berufsausübung geschaffen werden könnte. Die Ausbildungen unterscheiden sich qualitativ.

Um dem damit einhergehenden Schindluder ein Ende zu setzen, zeigte die österreichische Tierärztekammer (ÖTK), um Tiere und Menschen zu schützen, selbstständig arbeitenden Therapeuten (auch wenn sie seriös, nur nach Diagnose und Zuweisung eines Arztes arbeiteten) und auch Tierphysiotherapeuten ausbildenden Institute an.
Eine „körperliche Anwesenheit“ des Tierarztes sei bei der Physiotherapie nötig, bzw. zumindest ein Arbeiten in dessen Ordinationsräumen, damit er jederzeit eingreifen könne, erklärte die ÖTK Anfang Dezember 2013.

Viele, sogar langjährig tätige Therapeuten, hatten sich vor der Bezirkshauptmanschaft zu verantworten und standen vor dem wirtschaftlichen Ruin, weil dies einem Berufsverbot gleichkam.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat daher am 7.3.14 einen Erlass herausgegeben in dem klargestellt wird:

Ein Heranziehen von Hilfspersonen ist zulässig, sofern sich diese an die Anordnungen des Tierarztes halten. Sie stehen unter dessen ständiger Aufsicht.

 

„Der Begriff „ständige Aufsicht“ ist im Tierärztegesetz nicht näher definiert und daher richtet sich die Kontinuität und räumliche Nahebeziehung der Aufsichtsausübung nach den Regeln der tierärztlichen Kunst und muss den Umständen des Einzelfalles (Gefahrenpotential, Kenntnisstand und Zuverlässigkeit der Hilfsperson etc.) angepasst werden.

Ständige Aufsicht bedeutet nicht, dass der Tierarzt/die Tierärztin permanent körperlich anwesend oder räumlich nahe sein muss bzw. in jedem Fall jederzeit in der Lage sein muss, unmittelbar physisch einzugreifen. Die erforderliche Intensität der Aufsicht kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern ist differenziert nach Art der Tätigkeit sowie Ausbildung, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Hilfsperson zu beurteilen.

Wenn Personen im Rahmen von freien Gewerben (Tierenergetik, Tiermassage) Tätigkeiten an Tieren anbieten, so geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass diese Personen Tierbesitzerinnen/Tierbesitzer, welche ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, bereits beim Verdacht einer Erkrankung der ihnen vorgestellten Tiere an Tierärztinnen/Tierärzte verweisen.
In der Folge können diese Personen dann nach tierärztlicher Untersuchung und Therapieanordnung aber zur Mithilfe herangezogen werden.“ so das BMG.

In weitere Folge entschied der Oberste Gerichtshof im Herbst 2014, als eine Schülerin Ihre Schule auf Nichtigkeit der Ausbildung verklagte, mit der es ihr nicht erlaubt sein zu arbeiten, dass lediglich die Arbeit am gesunden Tier durch Gewerbetreibende erlaubt sei. Am kranken Tier dürfe nur der Tierarzt persönlich arbeiten. Man kann annehmen, dass der OGH in ähnlich gelagerten Fällen wieder so entscheiden wird. Auch die Berufshaftpflichtversicherungen sehen das so, so dass die Arbeit der Tierphysiotherapeuten nur noch am gesunden Tier versichert ist.

Dies hat nun zur Folge, dass den Tierbesitzern keine Tierphysiotherapeuten mehr für ihre kranken Tiere zur Verfügung stehen und die Tierphysiotherapeuten in den finanziellen Ruin getrieben werden, da sie nur noch Wellness anbieten dürfen, wobei die Nachfrage klar in einem anderen Bereich liegt.

Ziel des TPVÖ ist es, dass eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den heutigen Gegebenheiten und Notwendigkeiten entspricht.
Dies ist wichtig, um bestehende, langjährig aufgebaute, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierphysiotherapeuten und Tierärzten zu erhalten.

Nur so kann die nötige Physiotherapie für die Tiere zur Verfügung gestellt werden, deren Bedarf stetig wächst.

Die Schaffung eines neuen Veterinärberufes des Tierphysiotherapeuten stellt in unseren Augen eine hervorragende Lösung dar.